One Ausbildungsförderung

Die One Foundation vergibt 2023 erstmals Ausbildungsstipendien an Menschen in einer Ausbildung der Hospitality- oder Gastronomie-Branche. Im Jahr 2024 geht das Stipendium in die zweite Runde. Das Stipendium besteht aus einer monatlichen finanziellen Unterstützung sowie ideeller Förderung, beispielsweise in Form von Workshops, Mentoring und Austausch mit anderen Stipendiat*innen.

Wen wir fördern

Unser Stipendium richtet sich an:

  • Menschen in einer Ausbildung der Hospitality- oder Gastronomie-Branche oder in einer entsprechenden Aufbauausbildung in Deutschland.
  • Alter, Herkunft, Muttersprache, Religion, kognitive und physische Fähigkeiten und Bildungshintergrund spielen dabei keine Rolle.
  • Wir möchten engagierte und motivierte Personen unterstützen, die Leidenschaft für ihren zukünftigen Beruf mitbringen und motiviert sind, ihr Ziel zu erreichen, jedoch besondere Herausforderungen meistern müssen.
  • Insbesondere Menschen, die sich auf dem zweiten oder dritten Bildungsweg befinden, BPoC, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Flucht- oder Migrationsgeschichte, Menschen mit geringen finanziellen Mitteln und Menschen mit Diskriminierungserfahrung möchten wir ermutigen,sich für das Hospitality Stipendium der One Foundation zu bewerben.

Für die One Foundation sind herausragende Leistungen ausdrücklich nicht entscheidend. Wir erkennen die besonderen zusätzlichen Anstrengungen an, die für viele Menschen erforderlich sind, um einen Schul- oder Berufsabschluss zu erhalten.


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Wie wir unterstützen

Das Stipendium besteht aus einer finanziellen Unterstützung und einer ideellen Förderung:

  • monatliche Ausbildungsstipendium von bis zu 500 Euro, ggf. zzgl. Kinderzuschuss
  • Teilnahme an Workshops zu fachübergreifenden Themen (z.B. Arbeits- und Selbstorganisation, Arbeiten in diversen Teams)
  • je nach individueller Vereinbarung:
    • Mentoring
    • digitale und diversitätssensible Coachings
    • Unterstützung bei der Suche nach Praktika
    • regelmäßiger Austausch mit allen Stipendiat*innen

Über die Verwendung der finanziellen Mittel können die Stipendiat:innen frei verfügen, d.h. das Geld kann für Lebensunterhalt, Ausbildungsgebühren, ein Betriebspraktikum im Ausland, für einen Intensivsprachkurs oder Nachhilfekurse uvm. genutzt werden. Wir gehen davon aus, dass die Stipendiat:innen verantwortlich mit dem Geld umgehen und erwarten entsprechende Nachweise über die Mittelverwendung.

Aus stiftungsrechtlichen Gründen können wir das Azubi-Stipendium nur an Menschen, die in Deutschland eine Ausbildung machen, vergeben.

Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.


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Förderrichtlinien Azubi-Stipendium

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